Verkauf und Vermietung
Wir finden für Ihre Immobilie den passenden Käufer oder zahlungsfähigen Mieter.
Einzelne Leistungen
Sämtliche Leistungen rund um Ihre Immobilie sind jederzeit auch einzeln buchbar.
Ortstermine
Ortstermin inkl. Aufnahme von Objektdaten
Marktpreiseinschätzung
Marktpreiseinschätzung / Beratung zum Mietpreis unter Berücksichtigung des Mietspiegels
Vermarktungs- Vermietungsauftrag
Abschluss eines Vermarktungsauftrag / Abschluss eines Vermietungsauftrag
Immobilienfotografie
Immobilienfotografie innen und außen für das Exposé, Einholung der Bildrechte
Exposéentwurf
Entwurf und anschließende Veröffentlichung eines Exposés in Portalen und auf der Webseite
Objektverwaltung
Bearbeitung / Verwaltung von Kontaktanfragen und Durchführung von Objektbesichtigungen
Datenübermittlung
Übermittlung von objektspezifischen Daten / Informationen an Interessenten
Verhandlungen
Führung von Verhandlungen mit Kaufinteressenten
Organisation Vermietung
Besprechung der Bewerbungen von Mietinteressenten und Erstellung des Mietvertrages
Begleitung Notar
Übermittlungen an den Notar und Begleitung bei Beurkundungen z.B. des Kaufvertrages
Als weiteren Service vermitteln wir
FAQ
Häufige Fragen zu unseren Leistungen
Seit dem 23.12.2020 gilt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Siehe auch unter dem Punkt: Wer bezahlt die Provision beim Verkauf einer Immobilie.
Bei Beauftragung eines Maklers durch den Eigentümer (Verkäufer) beim Verkauf einer Immobilie (Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte/Reihenhaus/Eigentumswohnung) gilt seit dem 23.12 2020, dass die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer zu je 50% aufzuteilen ist. Dies gilt, wenn es sich beim Käufer um eine Privatpersonen (Verbraucher nach § 13 BGB) handelt. Dies gilt jedoch nicht bei gewerblich genutzten Immobilien, Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten oder Baugrundstücken. Hier kann die Maklerprovision weiterhin frei verhandelt werden.
Wir empfehlen den Abschluss eines Vermarktungsauftrags. Denn hier sind die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar definiert. Sie werden fachmännisch beim Verkauf Ihrer Immobilie beraten und unterstützt. Wir stehen zwischen Ihnen und den Kaufinteressenten, um Ihnen den Verkauf Ihrer Immobilie so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten. Die Mindestlaufzeit sollte 3 Monate betragen.
Wir vermarkten Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser/Zweifamilienhäuser (freistehende EFH, REH, RMH oder DHH), Mehrfamilienhäuser, hochwertige Häuser wie z.B. Villen o.ä., Resthöfe, Stellplätze, Grundstücke und gewerbliche Immobilien. Natürlich müssen die Einheiten nicht leerstehend sein. Wir vermarkten auch vermietete Immobilien.
Seit dem Jahr 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnraum. Wer den Makler beauftragt/bestellt, bezahlt ihn schlussendlich auch. Je nach Höhe der monatlichen Kaltmiete der zu vermietenden Immobilie (Wohnung oder Haus) beträgt die Provision 1,5 bis 2 Monatskaltmieten zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer für den Auftraggeber. Sollten Sie nur einzelne Leistungsbausteine benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Wir finden sicherlich auch für Sie eine passende Lösung.
Wenn Sie sich bei Vermietung selbst um einige Angelegenheiten kümmern möchten, also keinen kompletten Vermietungsauftrag erteilen wollen, können Sie Teilleistungen beauftragen. Einige Leistungen können wir pauschal, andere müssen wir nach Aufwand berechnen. Bitte sprechen Sie uns auf Ihr individuelles Angebot an, wir helfen Ihnen gerne.